Unverbindlich anfragen:

Wir entsorgen keine Eternitplatten

Ab einer Flächengröße von 50qm erstellen wir gerne einen Kostenvoranschlag für Sie

U. J. Alexander - stock.adobe.com

Asbestsanierung im laufenden Betrieb: Wie bleibt Ihr Unternehmen währenddessen handlungsfähig?

Sie haben asbesthaltige Böden oder Kleber in Ihrem Betrieb entdeckt, können aber auf keinen Fall schließen? Mit der richtigen Etappenplanung und einem erfahrenen Fachbetrieb lässt sich die Sanierung problemlos Stück für Stück erledigen, während trotzdem weitergearbeitet wird. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie die Umsetzung in der Praxis gelingt und welche Regeln Sie dabei einhalten müssen. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Asbesthaltige Bodenbeläge und Bodenkleber in Gewerbegebäuden erfordern zwingend eine fachgerechte Sanierung durch zertifizierte Fachbetriebe.
  • Eine Asbestsanierung im laufenden Betrieb ist rechtlich möglich, wenn die Vorgaben der TRGS 519 strikt eingehalten werden.
  • Etappenweise Sanierung sowie Arbeiten außerhalb der Kernarbeitszeiten reduzieren die Belastung für Mitarbeitende und Kunden erheblich.
  • Eine frühzeitige Abstimmung zwischen Auftraggeber, Fachbetrieb und zuständiger Behörde ist entscheidend für einen reibungslosen Ablauf.

Warum Gewerbeimmobilien selten einfach schließen können, wenn Asbest gefunden wird

Wenn Sie asbesthaltige Bodenbeläge oder Kleber in Ihrem Gebäude entdecken, müssen Sie schnell handeln. Gleichzeitig ist eine komplette Schließung für die meisten Unternehmen schlicht unmöglich, weil Aufträge, Kundentermine und der tägliche Arbeitsbetrieb weitergehen müssen. 

Auch die Gefahrstoffverordnung schreibt in Verbindung mit der TRGS 519 klare Pflichten vor: Asbestarbeiten müssen angezeigt, fachkundig durchgeführt und durch geeignete Schutzmaßnahmen begleitet werden. Arbeitgeber tragen die Verantwortung dafür, dass weder Arbeitnehmer noch Dritte während der Sanierung Asbestfasern ausgesetzt werden. Diese rechtlichen Anforderungen gelten unabhängig davon, ob der Betrieb während der Arbeiten weiterläuft oder nicht.


So läuft eine Sanierung ab, ohne dass Ihr Betrieb stillsteht

Eine Asbestsanierung muss nicht bedeuten, dass alles auf einmal gesperrt wird. Erfahrene Fachbetriebe planen die Durchführung in klar definierten Bauabschnitten, die nacheinander abgearbeitet werden, sodass immer nur ein Teil der Fläche betroffen ist.

Für Gewerbeimmobilien haben sich dabei folgende Zeitfenster bewährt:

  • frühe Morgenstunden vor Betriebsbeginn sowie späte Abendstunden nach Betriebsschluss
  • Wochenenden, an denen keine regulären Tätigkeiten stattfinden
  • Brücken- und Feiertage, die ohnehin betriebsarme Phasen darstellen
  • kurze Betriebsunterbrechungen, die mit geplanten Wartungs- oder Urlaubszeiten kombiniert werden

Durch diese Planung lassen sich Arbeitsschutz, Terminverpflichtungen und Sanierungsfortschritt miteinander in Einklang bringen. Voraussetzung ist eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung im Vorfeld, die alle relevanten Risiken erfasst und dokumentiert.


Schutz für Mitarbeitende und Kunden während der laufenden Arbeiten im Gebäude

Bei einer herkömmlichen Asbestsanierung verlangt der Gesetzgeber aufwendige Sicherheitsvorkehrungen: Der Sanierungsbereich muss mit dichten Folienwänden komplett isoliert werden. Hinzu kommen mehrstufige Personenschleusen mit Duschen (Schwarz-Weiß-Trennung), der dauerhafte Einsatz lautstarker Unterdruckgeräte sowie tagelange Sperrungen, bis ein Prüflabor den Raum nach einer Freimessung wieder freigibt. Für einen Gewerbebetrieb mit Kundenverkehr bedeutet dieser enorme Aufwand meist erhebliche Einschränkungen und hohe Zusatzkosten.

Mit uns lässt sich dies umgehen: Wir setzen auf unser zertifiziertes, emissionsarmes FLP-Schleifverfahren nach TRGS 519 (BT11 / BT17.51). Da gefährliche Asbestfasern und Stäube direkt an der Werkzeugspitze gänzlich abgesaugt werden, bevor sie in die Raumluft gelangen, entfallen aufwendige Mehrkammerschleusen, Unterdruckhaltungen und teure Labor-Freimessungen komplett.


Diese Punkte sollten Sie vor Sanierungsbeginn mit dem Fachbetrieb klären

Je früher alle Beteiligten an einem Tisch sitzen, desto reibungsloser verläuft die Sanierung. Stimmen Sie vor Beginn der Asbestarbeiten folgende Fragen verbindlich ab:

  • Zeitplan: Welche Abschnitte werden wann bearbeitet und wie lange dauert jede Etappe?
  • Zugänge: Welche Wege stehen dem Sanierungsteam zur Verfügung, ohne den laufenden Betrieb zu stören?
  • Lärmbelastung: Zu welchen Zeiten sind lärmintensive Arbeiten geplant und wie lässt sich der Lärm für den Arbeitsplatz der Beschäftigten minimieren?
  • Ansprechpartner: Wer ist auf beiden Seiten, also Auftraggeber und Fachbetrieb, verantwortlich und erreichbar?
  • Behördliche Anzeige: Hat der Fachbetrieb die Asbestarbeiten fristgerecht bei der zuständigen Behörde angezeigt?

Beziehen Sie frühzeitig auch interne Abteilungen ein, die von den Arbeiten betroffen sind: Facility Management, HR, Betriebsrat und ggf. externe Mieter. Koordination kostet vorab Zeit, spart aber erheblichen Aufwand während der Durchführung.


FAQ

Wie lange dauert eine Asbestsanierung in einem Gewerbebetrieb durchschnittlich?

Die Dauer hängt von der betroffenen Fläche, dem Grad der Kontamination und dem gewählten Sanierungsverfahren ab. Kleinere Abschnitte mit asbesthaltigen Bodenklebern können in wenigen Tagen abgeschlossen sein; größere Gewerbegebäude erfordern je nach Etappenplanung mehrere Wochen.

Können einzelne Etagen weiterbetrieben werden, während andere saniert werden?

Ja, das ist problemlos möglich. Durch unser zertifizierte BT-Schleifverfahren wird Asbeststaub direkt bei der Entstehung vollständig abgesaugt. Das verhindert, dass sich Fasern über Flure oder Schächte in angrenzende Etagen verteilen. So können einzelne Stockwerke schrittweise saniert werden, während in den übrigen Etagen das Tagesgeschäft ganz normal weiterläuft. Die genaue Etappenplanung stimmen unsere Sachkundigen vorab individuell auf Ihre Räumlichkeiten ab. 

Wer haftet, wenn während der Sanierung Asbestfasern freigesetzt werden?

Die Haftung liegt in erster Linie beim ausführenden Fachbetrieb, sofern dieser die geltenden Vorschriften nicht einhält. Als Auftraggeber tragen Sie als Arbeitgeber eine Mitverantwortung dafür, dass nur zertifizierte Betriebe mit nachgewiesener Sachkunde beauftragt werden.


Ihr nächster Schritt für eine reibungslose Sanierung im Betrieb

Damit die Sanierung mit so wenig Unterbrechung wie möglich verläuft, empfehlen wir folgende Schritte:

  • Lassen Sie asbesthaltige Böden und Bodenkleber zunächst durch einen Fachbetrieb analysieren und eine Gefährdungsbeurteilung erstellen.
  • Planen Sie die Sanierung in Etappen und stimmen Sie Zeitfenster frühzeitig mit allen betroffenen Abteilungen ab.
  • Klären Sie die behördliche Anzeige und die Einhaltung der TRGS 519 vorab verbindlich mit dem beauftragten Unternehmen.
  • Informieren Sie Mitarbeitende und Kunden transparent über Sperrbereiche und Schutzmaßnahmen.
  • Nutzen Sie Phasen wie Wochenenden oder Betriebsferien gezielt für besonders aufwendige Sanierungsabschnitte.

Wir von der FLP Interraum GmbH unterstützen Sie dabei von der ersten Analyse bis zum Abschluss der Arbeiten. Neben der Asbestsanierung in Krefeld bieten wir Ihnen auch den Verkauf und die Verlegung von Bodenbelägen sowie die Gebäudereinigung aus einer Hand, damit Ihr Objekt nach der Sanierung direkt wieder einsatzbereit ist. Sprechen Sie uns an, wir finden gemeinsam die Lösung, die zu Ihrem Betrieb passt.